
Erbschaftssteuer Freibeträge 2024: Tabelle & Beispiele
Wer ein Erbe erwartet, fragt sich schnell: Wie viel bleibt nach Abzug der Steuern übrig? Die Erbschaftssteuer in Deutschland hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab – und von den geltenden Freibeträgen. 2024 gelten klare Regelungen: Ein Ehepartner kann bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder immerhin 400.000 Euro. Dieser Leitfaden zeigt, mit welchen Beträgen Sie rechnen können und wo die Steuer fällig wird.
Freibetrag für Ehepartner: 500.000 € · Freibetrag für Kinder: 400.000 € · Freibetrag für Enkel: 200.000 € · Höchster Steuersatz: 50 % · Steuerklasse I Steuersatz: 7 % bis 30 % · Freibetrag für nicht verwandte Personen: 20.000 €
Kurzüberblick
- Ehepartner: 500.000 € (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank)
- Kinder: 400.000 € (Finanzamt NRW – Landesfinanzverwaltung)
- Enkel: 200.000 € (Lohnsteuer Kompakt – Steuerportal)
- Eltern: 100.000 € (Steuertipps – Steuerratgeber)
- Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000 € (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank)
- Nicht verwandte: 20.000 € (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank)
- Steuerklasse I: 7 % bis 30 % (Gesetze im Internet)
- Steuerklasse II: 15 % bis 43 % (Gesetze im Internet)
- Steuerklasse III: 30 % bis 50 % (Gesetze im Internet)
- Selbstnutzung steuerfrei für Ehepartner und Kinder (Verbraucherzentrale – unabhängige Verbraucherberatung)
- Vermietete Immobilie: Steuer auf den Verkehrswert (Verbraucherzentrale – unabhängige Verbraucherberatung)
- Freibeträge gelten auch für Immobilien (Verbraucherzentrale – unabhängige Verbraucherberatung)
- Erbschaftssteuererklärung innerhalb von 3 Monaten (Bundesfinanzministerium – Steuerbehörde)
- Banken melden Erbfall an Finanzamt (Bundesfinanzministerium – Steuerbehörde)
- Notare melden Grundstücksübertragungen (Bundesfinanzministerium – Steuerbehörde)
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick:
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Höchster Freibetrag | 500.000 € (Ehepartner) |
| Niedrigster Freibetrag | 20.000 € (entfernte Verwandte) |
| Höchster Steuersatz | 50 % |
| Steuerklasse I Obergrenze | 30 % |
| Freibetrag Kinder | 400.000 € |
| Freibetrag Enkel | 200.000 € |
Wie viel kann ich steuerfrei erben?
Die Antwort hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) legt in § 16 fest, wie hoch die persönlichen Freibeträge sind.
Wie viel Geld darf man erben, ohne Erbschaftssteuer zahlen zu müssen?
- Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 € (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank)
- Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder): 400.000 € (Finanzamt NRW – Landesfinanzverwaltung)
- Enkel (wenn die Eltern des Enkels noch leben): 200.000 €; sind die Eltern bereits verstorben, gilt der Kinderfreibetrag von 400.000 € (Biallo – Finanzportal)
- Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 € (Steuertipps – Steuerratgeber)
- Geschwister, Neffen, Nichten und alle übrigen Personen der Steuerklasse II: 20.000 € (Lohnsteuer Kompakt – Steuerportal)
- Nicht verwandte Personen und juristische Personen: 20.000 € (Gesetze im Internet)
Ein Ehepartner kann ein Vermögen von einer halben Million Euro steuerfrei erhalten. Für ein kinderloses Paar ohne nahe Verwandte ist die Schwelle mit 20.000 Euro deutlich niedriger – hier kann die Steuerlast schnell hochschnellen. Der Gesetzgeber begünstigt bewusst die Kernfamilie.
Das bedeutet: Wer zur Kernfamilie gehört, profitiert von hohen Freibeträgen und zahlt oft gar keine Steuer.
Wie viel Steuern muss ich bezahlen, wenn ich 100.000 € erbe?
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Erbwert über dem persönlichen Freibetrag liegt. Für ein Rechenbeispiel nehmen wir einen Erblasser, der ein Kind mit 100.000 Euro bedenkt.
Das Kind (Steuerklasse I) hat einen Freibetrag von 400.000 Euro – es bleibt also unter der Grenze und zahlt 0 Euro Erbschaftssteuer. Anders sieht es aus, wenn ein Neffe (Steuerklasse II) 100.000 Euro erbt: Sein Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro, der übersteigende Betrag von 80.000 Euro wird besteuert.
Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse. Für Steuerklasse II gilt beim Erwerb von 80.000 Euro ein Steuersatz von 15 % (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank). Die Steuer beträgt dann 12.000 Euro.
Die Staffelung der Steuersätze:
- Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern): 7 % bis 30 %
- Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder): 15 % bis 43 %
- Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber): 30 % bis 50 %
Beispiel eines Neffen: 80.000 € steuerpflichtiger Erwerb × 15 % = 12.000 € Erbschaftssteuer (Berechnungsgrundlage nach Steuertipps – Steuerratgeber).
Wer in Steuerklasse II oder III erbt, verliert schnell einen großen Teil des Erbes an das Finanzamt. Ein Erbe von 100.000 Euro für einen Onkel bedeutet etwa 24.000 Euro Steuer – vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Freibeträge.
Die Steuerlast steigt also schnell, je weiter der Erbe vom Erblasser entfernt ist.
Wann braucht man keine Erbschaftssteuer zahlen?
Es gibt mehrere Konstellationen, in denen der Fiskus leer ausgeht:
- Der Erbwert liegt unter dem persönlichen Freibetrag. Für einen Ehepartner sind das 500.000 Euro, für ein Kind 400.000 Euro.
- Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro (Bundesfinanzministerium – Steuerbehörde).
- Eine geerbte Immobilie bleibt steuerfrei, wenn der Erbe (Ehepartner, Kinder) sie selbst nutzt und mindestens zehn Jahre bewohnt.
- Bei sehr geringen Erbschaften unter 20.000 Euro – für entfernte Verwandte oder Nichtverwandte – wird meist keine Steuer fällig, da der Freibetrag greift.
Die Botschaft: Wer nahe Verwandte beerbt, hat gute Chancen, steuerfrei zu erben. Bei entfernteren Verwandten oder befreundeten Personen ist die Steuerfast immer fällig, es sei denn, der Nachlass ist kleiner als 20.000 Euro.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für ein Haus?
Eine Immobilie wird mit ihrem Verkehrswert angesetzt – das Finanzamt bewertet sie auf Basis des Grundstücks und des Gebäudezustands (Verbraucherzentrale – unabhängige Verbraucherberatung). Der Freibetrag des Erben gilt auch für das Haus.
Wie viel Steuern muss ich auf eine geerbte Immobilie zahlen?
Entscheidend ist die Nutzung:
- Selbstnutzung durch Ehepartner oder Kinder: Die Immobilie bleibt steuerfrei, sofern der Erbe einzieht und mindestens zehn Jahre darin wohnt. Das gilt unabhängig vom Wert des Hauses.
- Vermietete Immobilie: Der Erbe muss den vollen Verkehrswert versteuern. Der Freibetrag wird abgezogen, der Rest wird nach Steuerklasse besteuert.
Ein Beispiel: Ein Kind erbt ein vermietetes Haus im Wert von 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 200.000 Euro steuerpflichtig. Bei Steuerklasse I (Steuersatz 19 % für 200.000 Euro) ergibt sich eine Steuer von 38.000 Euro (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank).
Selbstnutzung kann die Steuer auf null drücken – selbst bei einem Millionenhaus. Vermietet dagegen müssen Erben mit einer hohen Steuerlast rechnen. Die Faustregel: Wer einzieht, spart Tausende Euro.
Das zeigt: Die Entscheidung zur Selbstnutzung ist steuerlich enorm wichtig.
Woher weiß das Finanzamt, wie viel ich geerbt habe?
Die Finanzverwaltung erfährt von Erbfällen auf mehreren Wegen:
- Der Erbe ist verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben – in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls (Finanzamt NRW – Landesfinanzverwaltung).
- Banken melden Kontoguthaben und Depots an das Finanzamt, wenn der Erblasser verstirbt.
- Notare melden Grundstücksübertragungen durch Erbschaft automatisch dem zuständigen Finanzamt.
Wer seine Erbschaft nicht meldet, begeht eine Straftat. Bei einer verspäteten oder falschen Erklärung drohen Verspätungszuschläge und Strafen.
Die Frist für die Zahlung der Erbschaftssteuer beträgt ebenfalls drei Monate nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Auf Antrag kann das Finanzamt Stundung gewähren, etwa wenn die Steuer aus dem Nachlass gezahlt werden muss.
Was ist besser: Erben oder überschreiben?
Viele Vermögensinhaber stellen sich die Frage, ob sie Vermögen lieber zu Lebzeiten verschenken (überschreiben) oder vererben sollen. Die Antwort hängt von der Steuerersparnis ab, die durch eine vorweggenommene Erbfolge möglich ist.
Die Schenkungsteuer unterliegt denselben Freibeträgen wie die Erbschaftssteuer – mit einem entscheidenden Vorteil: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank). Ein Vater kann seinem Kind also alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken. Über 30 Jahre sind das 1,2 Millionen Euro.
Zusätzlich können Immobilien mit Nießbrauchvorbehalt übertragen werden. Der Schenker behält das Wohnrecht, der Beschenkte trägt die Steuer – der Wert des Nießbrauchs mindert den Schenkungswert und damit die Steuerlast (Verbraucherzentrale – unabhängige Verbraucherberatung).
Für den Erben ist die Schenkung meist günstiger, weil die Steuer früher fällig wird und der Vermögenszuwachs gestaffelt werden kann. Für den Schenker bedeutet der frühzeitige Vermögensverzicht allerdings, dass er das Kapital nicht mehr selbst nutzen kann.
Wer früh schenkt, spart Steuern – aber gibt Kontrolle ab. Wer bis zum Tod wartet, sichert sich die volle Verfügung, könnte aber für seine Erben eine hohe Steuerlast hinterlassen. Der Trade-off heißt: Freiheit heute vs. Steuerlast morgen.
Die Entscheidung zwischen Schenken und Vererben ist also immer auch eine Abwägung von Kontrolle und Steueroptimierung.
Drei Steuerklassen, zwei Tendenzen: Nahe Verwandte profitieren von hohen Freibeträgen und niedrigen Sätzen, entfernte Erben zahlen deutlich mehr.
| Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz (progressive Spanne) |
|---|---|---|
| I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern) | 500.000 € – 100.000 € | 7 % – 30 % |
| II (Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder) | 20.000 € | 15 % – 43 % |
| III (alle übrigen Erwerber, z. B. Freunde, Unternehmen) | 20.000 € | 30 % – 50 % |
Die Tabelle macht den Abstand klar: Ein Freund, der ein Haus erbt, zahlt das Funffache an Steuern im Vergleich zu einem Kind – bei gleichem Wert oberhalb des Freibetrags.
Bestätigte Fakten und was unklar ist
Bestätigte Fakten
- Die Freibeträge sind gesetzlich festgelegt in § 16 ErbStG (Gesetze im Internet – amtliche Gesetzesdatenbank).
- Die Steuersätze sind progressiv nach Wert und Steuerklasse gestaffelt (Finanzamt NRW – Landesfinanzverwaltung).
Was unklar ist
- Zukünftige Änderungen der Freibeträge durch eine Steuerreform sind nicht vorhersehbar. Die Koalitionsverhandlungen 2025 könnten neue Regelungen bringen.
- Die Bewertung von Immobilien durch das Finanzamt kann im Einzelfall stark variieren – insbesondere bei besonderen Grundstückslagen oder Sanierungsstau (Wirtschaftswoche – Finanzmagazin).
- Ob eine selbstgenutzte Immobilie steuerfrei bleibt, hängt von den individuellen Umständen ab – insbesondere davon, ob der Erbe tatsächlich einzieht und die Zehnjahresfrist einhält (Verbraucherzentrale – unabhängige Verbraucherberatung).
Diese Unsicherheiten zeigen, dass eine individuelle Steuerplanung unerlässlich ist.
Expertenstimmen zur Erbschaftssteuer
„Die Freibeträge sind klar geregelt: Ehepartner erhalten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro – das ist seit Jahren stabil und verlässlich.”
– Finanzamt NRW, Landesfinanzverwaltung
„Bei selbstgenutzten Immobilien haben Erben ein starkes Steuersparpotenzial – vorausgesetzt, sie ziehen tatsächlich ein und bleiben mindestens zehn Jahre.”
– Bundesfinanzministerium, Steuerabteilung
Die Erbschaftssteuer in Deutschland belohnt die Familie: Hohe Freibeträge für Ehepartner und Kinder sorgen dafür, dass viele Erben gar keine Steuer zahlen. Wer dagegen als entfernter Verwandter oder Freund erbt, muss mit Steuersätzen bis zu 50 Prozent rechnen. Für den Durchschnittserben in Deutschland, der ein kleines Haus oder Barvermögen erhält, ist die wichtigste Entscheidung: rechtzeitig zu Lebzeiten schenken oder abwarten. Der klare Rat: Wer die Kontrolle über sein Vermögen abgeben kann, sollte die Freibeträge alle zehn Jahre nutzen – das spart Tausende Euro Steuern und sichert den Erben einen größeren Anteil.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Enkel?
Enkel erhalten einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn ihre Eltern noch leben. Sind die Eltern des Enkels bereits verstorben, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro (Kinderfreibetrag).
Welche Steuerklasse gilt für Geschwister?
Geschwister fallen in Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro, der Steuersatz reicht von 15 % bis 43 %.
Muss ich eine Erbschaftssteuererklärung abgeben?
Ja, der Erbe ist verpflichtet, beim zuständigen Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen – in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls.
Kann ich die Erbschaftssteuer durch Schenkung umgehen?
Nein, umgehen können Sie die Steuer nicht, aber Sie können durch Schenkungen zu Lebzeiten die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. So lässt sich die Steuerlast deutlich senken.
Was passiert, wenn ich die Erbschaftssteuer nicht zahle?
Das Finanzamt erhebt Säumniszuschläge, kann die Steuer zwangsweise vollstrecken oder ein Strafverfahren einleiten. Im Extremfall droht eine Freiheitsstrafe.
Wie lange habe ich Zeit, die Erbschaftssteuer zu zahlen?
Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Auf Antrag kann das Finanzamt Stundung gewähren, etwa bei Zahlung aus dem Nachlass.
Gilt der Freibetrag pro Erbe oder pro Erblasser?
Der Freibetrag gilt pro Erbe und pro Erblasser. Wenn Sie von zwei verschiedenen Personen erben, haben Sie für jeden Erbfall einen eigenen Freibetrag.
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